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Impressum und AGb

Mitteilung gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz)

Firma
Gold- & Platinschmiede Specht

Homburger Str. 2

14197 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30 821 67 14

E-Mail: kontakt@goldschmiede-specht.de

Geschäftsführer
Stephan Specht

Website Design

Fotografie von

Nadine Raschke
 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE215762290

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Die Gold- & und Platinschmiede Specht (nachfolgend "Goldschmiede Specht" genannt) verkauft und liefert ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Mit der Abgabe eines Angebots erkennt der Kunde die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB an. Abweichungen hiervon gelten nur insoweit, als sie von der Goldschmiede Specht schriftlich anerkannt wurden.

§ 2
Unterlagen, Urheberrecht
Die Goldschmiede Specht behält sich Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Waren sowie an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Dies gilt auch für alle schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von der Goldschmiede Specht ist erforderlich, bevor der Kunde diese an Dritte weitergeben kann.

§ 3
Keine stillschweigenden Garantien
Es wird klargestellt, dass keine Garantie für Aussagen und / oder Beschreibungen übernommen wird (z. B. Leistungsangaben, Angebote, Zeichnungen, Gewichte und Maße) oder für Ansprüche, die öffentlich gemacht werden oder für die Öffentlichkeit erkennbar sind ( z. B. Werbung). Im Zweifelsfall sind nur diejenigen ausdrücklichen schriftlichen Erklärungen zur Übernahme einer Garantie maßgebend, die ausdrücklich von der Goldschmiede Specht abgegeben werden.

§ 4
Preise, Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2 ist der angegebene Kaufpreis bindend. Sofern nicht anders vereinbart, enthält der Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer. Werden zusätzliche Steuern oder sonstige Abgaben fällig, sind diese vom Kunden zu tragen.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich die Lohnkosten oder der Materialaufwand zwischen dem Ende dieser Frist und dem Zeitpunkt der Lieferung, so ist die Goldschmiede Specht berechtigt, den Preis entsprechend der Kostenerhöhung oder -minderung angemessen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung die zwischen dem Datum der Bestellung und dem Datum der Lieferung eingetretene Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten mehr als geringfügig übersteigt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Goldschmiede Specht anerkannt sind.

 

Es werden nur Bar- und Kartenzahlungen akzeptiert.

Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung angenommen. Kommt der Kunde ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, so wird der gesamte ausstehende Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.

Die Goldschmiede Specht ist berechtigt, im Rahmen der üblichen Kredit- und Factoringvereinbarungen seine Forderungen gegenüber Kunden an Dritte abzutreten.

§ 5
Leistungsdauer
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise eine verbindliche Zusage zur Lieferung zu einem bestimmten Termin gemacht wird. Bei verbindlichen Lieferterminen verlängern sich diese Termine um die Dauer der Verzögerung bei Streiks oder höherer Gewalt. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Weigert sich der Kunde, die Ware ganz oder teilweise zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen, so kann Hemmerle entweder Vertragserfüllung oder - nach Ablauf einer von Hemmerle gesetzten angemessenen Nachfrist - Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 6
Mängelhaftung, Handhabungshinweise
Abbildungen von Produkten können vom tatsächlichen Erscheinungsbild der gelieferten Ware abweichen, insbesondere hinsichtlich Farbe und Größe. Hieraus ergeben sich keine Mängelansprüche, soweit dem Kunden zumutbar ist, dass er die Abweichung toleriert.

Hemmerle haftet im Falle eines Mangels nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine Beschränkungen ergeben. Offensichtliche Mängel hat der Kunde Hemmerle innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Wird der Mangel nicht innerhalb der vorgenannten Frist gemeldet, erlischt jegliches Gewährleistungsrecht. Dies gilt nicht, wenn Hemmerle den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstandes übernommen hat.

Im branchenüblichen Umfang bleiben Abweichungen in Größe, Farbe, Struktur und Qualität vorbehalten; solche Differenzen begründen keine Ansprüche des Kunden. Dies gilt insbesondere für Naturprodukte. Bei Naturprodukten - egal ob Edelsteine, Metalle, Holz oder ähnliches - können Struktur- und Farbunterschiede auftreten. Dies stellt keinen Mangel oder eine minderwertige Qualität dar und ist allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass es sich um natürliche Produkte handelt.

Natürliche Materialien können sich im Laufe der Zeit verändern. Dies gilt insbesondere für ihre Färbung. Dies stellt ebenfalls keinen Mangel dar und ist lediglich das Ergebnis eines natürlichen Prozesses.

Die Ware ist gemäß den zur Verfügung gestellten Handhabungshinweisen zu lagern und zu pflegen. Hemmerle haftet nicht, wenn die Ware durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Nichtbeachtung der Handhabungsanweisungen, beschädigt wird.

Natürlicher Verschleiß und Gebrauchsspuren sind keine Mängel. Ringgrößen werden vom Kunden angegeben und stellen daher keine Garantie dar.

Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Gefahrübergang.

§ 7
Haftung für Schäden
Die Haftung von Hemmerle für Vertragsverletzungen und aus unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, für Ansprüche aus der Verletzung von Vertragspflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich sind (Kardinalpflichten), oder für den Ersatz von Verlusten oder Schäden aus Verzug (Ziff. 286 BGB). In diesen Fällen haftet Hemmerle für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Hemmerle.

Bei einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung von Hemmerle oder seinen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Lieferverzögerung ist der dem Kunden durch die Verzögerung entstandene Verlust oder Schaden auf maximal 5% des vereinbarten Kaufpreises begrenzt.

Soweit die Schadensersatzhaftung von Hemmerle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Hemmerle.

§ 8
Eigentumsvorbehalt
Hemmerle das Eigentum an der Ware zurückhalten , bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

Der Kunde hat Hemmerle über von Dritten auf die Vorbehaltsware erhobene Ausführungsmassnahmen unverzüglich zu benachrichtigen und gleichzeitig die zur Intervention erforderlichen Unterlagen auszuhändigen; Dies gilt auch für Beeinträchtigungen jeglicher Art. Unabhängig davon hat der Kunde die betroffenen Dritten vorab über die Rechte an der Ware zu informieren.

§ 9
Schriftform
Erklärungen und Hinweise, die der Kunde Hemmerle oder Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10
Rechtswahl, Gerichtsstand
Sofern sich aus den mit Hemmerle geschlossenen Verträgen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

Es gilt deutsches Recht. Besondere Verbraucherschutzbestimmungen im Wohnsitzland des Kunden sind im Rahmen der in Art. 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch [EGBGB]. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Als

Gerichtsstand wird vereinbart: Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist der Sitz von Hemmerle ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Vereinbarungen mit Hemmerle, sofern diese Streitigkeiten nicht auf der Geschäftstätigkeit von Hemmerle beruhen im Wohnsitzland des Kunden ausgeübt oder auf dieses ausgerichtet werden. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Wenn Hemmerle in Ländern der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) außerhalb Deutschlands Handelsgeschäfte tätigt oder in diesen Ländern Handelsgeschäfte auf irgendeine Weise abwickelt und ein Vertrag zustande kommt, dann a Kunden, deren Wohnsitz sich in einem solchen EU- / EWR-Mitgliedstaat befindet, können nur vor den Gerichten des jeweiligen Landes verklagt werden.

Wenn Hemmerle Handelsgeschäfte außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätigt oder abwickelt und auf diese Weise ein Vertrag zustande kommt, ist der eingetragene Sitz von Hemmerle ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Vereinbarungen mit Hemmerle.

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